Förderung und Steuern bei Photovoltaik
Um Förderung ranken sich mehr Gerüchte als um jedes andere Thema der Solarbranche. Der grösste Posten ist nämlich gar kein Zuschuss, sondern eine Steuerregel, und die läuft ohne Antrag. Hier steht, was es tatsächlich gibt, was Sie dafür tun müssen und was Sie sich sparen können.
Null Prozent Umsatzsteuer
Seit 2023 fällt auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude keine Umsatzsteuer an. Das betrifft Module, Speicher, Wechselrichter und die Montage gleichermassen. Der Vorteil beträgt 19 Prozent des gesamten Auftragswerts und ist damit der mit Abstand grösste Hebel, grösser als jeder Zuschuss, den es je gab. Was alles in den Auftragswert einfliesst, steht unter Was eine Anlage kostet.
Sie müssen dafür nichts beantragen. Wir weisen den Steuersatz von null Prozent direkt in der Rechnung aus. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder an einem Wohngebäude installiert wird, was auf nahezu alle privaten Dächer zutrifft.
Diese Regelung ist eine politische Entscheidung und kann geändert werden. Wer ohnehin bauen will, hat keinen Grund zu warten: eine spätere Rückkehr zum vollen Steuersatz würde dieselbe Anlage um fast ein Fünftel verteuern.
Einspeisevergütung
Für jede Kilowattstunde, die Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz abgeben, erhalten Sie eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Sie wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt dann zwanzig Jahre lang plus das Inbetriebnahmejahr.
Für Anlagen bis 10 Kilowattpeak mit Überschusseinspeisung liegt sie derzeit im Bereich von acht Cent je Kilowattstunde, für den Anteil darüber niedriger. Die Sätze sinken halbjährlich in kleinen Schritten. Den für Sie gültigen Wert nennen wir im Angebot, gerechnet auf den geplanten Termin der Inbetriebnahme.
Wichtig für die Erwartung: Die Vergütung ist die schwächere der beiden Zahlen. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist rund viermal so viel wert wie eine eingespeiste. Deshalb dreht sich die Planung um den Eigenverbrauch und nicht um die maximale Einspeisung.
Kredite und Zuschüsse
Kredit der Förderbank
Photovoltaikanlagen samt Speicher lassen sich über zinsgünstige Kredite finanzieren. Der Antrag läuft nicht direkt bei der Förderbank, sondern über Ihre Hausbank, und muss vor der Bestellung gestellt werden. Wir liefern die technischen Unterlagen, die die Bank dafür braucht.
Zuschüsse von Land und Stadt
Programme des Landes und einzelner Kommunen kommen und gehen, häufig sind sie nach wenigen Wochen ausgeschöpft. Wir prüfen im Beratungsgespräch, ob für Ihre Adresse gerade etwas läuft. Verlassen sollten Sie Ihre Entscheidung nicht darauf: Ein Programm, das aufgebraucht ist, verschiebt kein Projekt, das sich ohnehin trägt.
Unsere eigene Aktion auf den Speicher
Unabhängig von staatlichen Töpfen läuft bei uns derzeit eine Aktion auf den Stromspeicher. Das ist kein Antrag und keine Wartezeit, sondern wird direkt im Angebot verrechnet. Nach welchem Betrag es sich richtet, sagen wir Ihnen im Gespräch.
Steuern nach der Inbetriebnahme
Für Anlagen bis 30 Kilowattpeak auf Einfamilienhäusern sind die Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch von der Einkommensteuer befreit. Sie müssen dafür keine Gewinnermittlung erstellen. Auch umsatzsteuerlich bleibt es einfach, solange Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Wir sind Handwerksbetrieb und keine Steuerberatung. Die Angaben hier beschreiben die übliche Konstellation im Einfamilienhaus. Bei vermieteten Objekten, gewerblicher Nutzung oder mehreren Anlagen sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung sprechen.
Was Sie anmelden müssen
Zwei Meldungen sind Pflicht, und beide übernehmen wir für Sie:
- Netzbetreiber: Die Anlage muss vor Inbetriebnahme angemeldet und vom Netzbetreiber freigegeben werden. Dazu gehört der Tausch auf einen Zweirichtungszähler.
- Marktstammdatenregister: Die Eintragung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Wer sie versäumt, riskiert, dass die Vergütung vorübergehend entfällt.
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