Häufige Fragen

Das werden wir am häufigsten gefragt

Hier stehen die Fragen, die uns am Telefon und auf dem Dach am häufigsten gestellt werden. Wenn deine nicht dabei ist, ruf an oder schreib uns.

01

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Was eine Anlage bringt und woran sich der Preis bemisst

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Das hängt vom Dach ab, und jede Zahl ohne Blick darauf ist geraten. Den Preis bestimmen vor allem vier Dinge: die Anlagengröße, ob ein Speicher dazukommt, die Dachdeckung samt Zugänglichkeit und der Zustand deiner Elektrik.

Was wir dir zusagen können: Du bekommst einen Festpreis, und zwar bevor du unterschreibst. Wir arbeiten nicht mit Positionen, die sich später verschieben. Wenn wir bei der Prüfung etwas übersehen haben, ist das unser Problem und nicht deins.

Wann hat sich die Anlage bezahlt gemacht?

Üblich sind zehn bis vierzehn Jahre, bei hohem Eigenverbrauch auch weniger. Der Hebel ist nicht die Einspeisung, sondern der Strom, den du selbst verbrauchst: eingespeist bekommst du eine gesetzlich festgelegte Vergütung, selbst verbraucht sparst du den vollen Arbeitspreis deines Versorgers, und der ist ein Vielfaches davon.

Deshalb fragen wir im Beratungsgespräch nach deinem Tagesablauf. Wer tagsüber zu Hause ist, eine Wärmepumpe hat oder ein Auto lädt, kommt auf eine ganz andere Rechnung als ein Haushalt, der werktags leer steht.

Fällt beim Kauf Umsatzsteuer an?

Nein. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent (§ 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz). Das betrifft Module, Wechselrichter, Speicher und die Montage.

Die oft genannten 30 Kilowattpeak sind dabei keine Obergrenze, sondern eine Vereinfachung: bis dahin gelten die Voraussetzungen laut Gesetz als erfüllt, du musst also nichts nachweisen. Größere Anlagen sind nicht ausgeschlossen, dort kommt es auf den Einzelfall an. Und es ist ein Steuersatz von null, keine Steuerbefreiung: für den Vorsteuerabzug ist das ein Unterschied.

Das ist der größte Nachlass, den es je auf Photovoltaik gab, größer als jeder Zuschuss. Du musst dafür nichts beantragen, es steht direkt im Angebot.

Welche Förderung gibt es?

Drei Wege, und sie schließen sich nicht aus. Erstens die Einspeisevergütung: für jede Kilowattstunde, die du ins Netz gibst, bekommst du einen gesetzlich festgelegten Betrag, und zwar für zwanzig Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt über die ganze Laufzeit.

Zweitens zinsgünstige Kredite der KfW. Drittens Programme deiner Stadt oder deines Kreises, die es je nach Ort gibt und die oft nur so lange laufen, wie Geld im Topf ist.

Wichtig bei allen Zuschüssen: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Wer erst bestellt und dann beantragt, bekommt nichts. Wir sagen dir im Gespräch, was für deine Adresse gerade läuft.

Was kostet mich der Betrieb im Jahr?

Wenig, aber nicht nichts. Es fallen an: die Versicherung, meist als Erweiterung der Wohngebäudeversicherung, die Miete für den Zweirichtungszähler beim Messstellenbetreiber und gelegentlich eine Reinigung, wenn das Dach flach liegt oder unter Bäumen steht.

Eine laufende Wartung schreibt niemand vor. Eine Photovoltaikanlage hat keine beweglichen Teile.

Kann ich die Anlage mieten oder pachten statt kaufen?

Nein. Wir verkaufen Anlagen, wir vermieten sie nicht. Die Anlage gehört dir vom ersten Tag an, samt Einspeisevergütung, Gewährleistungsansprüchen und der freien Entscheidung, was du später damit machst.

Wenn es um die Finanzierung geht: Darüber sprechen wir gern im Beratungsgespräch. Viele finanzieren über ihre Hausbank oder über einen zinsgünstigen KfW-Kredit. Zu Konditionen sagen wir hier nichts, die hängen an deiner Bank und an deiner Situation.

Warum ist jetzt ein guter Zeitpunkt für eine Photovoltaikanlage?

Weil zwei Vorteile heute gesetzlich festgeschrieben sind. Erstens der Umsatzsteuersatz von null Prozent auf Anlagen an Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG). Zweitens die Einspeisevergütung, deren Höhe ab Inbetriebnahme für zwanzig Jahre plus das Inbetriebnahmejahr feststeht. Für später gebaute Anlagen sinkt der Satz.

Dazu kommt der Teil, der nicht im Gesetz steht: Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst, spart den vollen Arbeitspreis deines Versorgers. Damit ist ein Teil deines Verbrauchs der Preisentwicklung entzogen, solange die Anlage läuft.

02

Dach, Technik, Speicher

Ob dein Haus passt und was auf das Dach gehört

Ist mein Dach überhaupt geeignet?

Die meisten Dächer sind es. Süden ist am besten, aber Ost und West funktionieren gut und liefern den Strom sogar gleichmäßiger über den Tag verteilt, morgens und abends statt gebündelt am Mittag. Reines Norddach lohnt in der Regel nicht.

Entscheidender als die Ausrichtung ist die Verschattung. Ein Schornstein, ein Nachbargiebel oder ein Baum kann bei ungünstiger Verschaltung mehrere Module gleichzeitig ausbremsen. Das sehen wir uns vor Ort an, und dafür gibt es technische Lösungen.

Mein Dach ist älter. Geht das trotzdem?

Meistens ja. Wichtig ist der Zustand, nicht das Baujahr: Die Anlage bleibt zwanzig Jahre und länger oben, und ein Dach, das in fünf Jahren neu gedeckt werden muss, kostet dann doppelt, weil die Anlage ab und wieder drauf muss.

Wir sagen dir ehrlich, wenn wir denken, dass erst das Dach dran ist. Das ist keine Absage, sondern eine Frage der Reihenfolge.

Wie groß muss die Anlage sein?

Die Größe folgt deinem Verbrauch, nicht der freien Dachfläche. Als grober Anhalt: Jahresverbrauch in Kilowattstunden geteilt durch 1.000, mal 1,7, ergibt die sinnvolle Anlagenleistung in Kilowatt. Bei 4.000 Kilowattstunden sind das rund 6,8 kW.

Wenn eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto geplant ist, rechnen wir das mit ein. Nachträglich zu erweitern ist möglich, aber teurer als gleich richtig zu planen.

Brauche ich einen Stromspeicher?

Brauchen im technischen Sinn nicht, die Anlage läuft auch ohne. Die Frage ist, wie viel deines eigenen Stroms du selbst nutzen willst. Ohne Speicher liegt dieser Anteil bei etwa 25 bis 35 Prozent, weil die Sonne mittags scheint und der Verbrauch abends kommt. Mit Speicher sind 60 bis 70 Prozent üblich.

Ob sich das rechnet, hängt an deinem Verbrauchsprofil. Wir rechnen beide Varianten durch und legen sie nebeneinander, statt dir den Speicher einfach mit anzubieten.

Was passiert bei einem Stromausfall?

Ohne Zusatzfunktion: nichts. Die Anlage schaltet sich ab. Das ist kein Fehler, sondern Vorschrift, damit niemand am vermeintlich toten Netz arbeitet, während dein Dach einspeist. Das gilt für die allermeisten Anlagen in Deutschland.

Wer das nicht will, braucht eine Ersatzstromfunktion. Sie versorgt bei Netzausfall ausgewählte Steckdosen oder, je nach Ausführung, das ganze Haus. Sie ist eine Entscheidung, keine technische Notwendigkeit: Wenn dir der Gedanke an einen längeren Ausfall Unbehagen bereitet, ist sie ihr Geld wert. Wenn nicht, brauchst du sie nicht.

Bringt die Anlage im Winter etwas?

Ja, nur weniger. Photovoltaik braucht Helligkeit, nicht Wärme, und arbeitet bei Kälte sogar etwas effizienter. Ein trüber Dezembertag liefert trotzdem nur einen Bruchteil eines Junitags.

Über das Jahr gerechnet fallen rund drei Viertel des Ertrags in die Monate März bis September. Schnee rutscht auf geneigten Dächern meist von allein ab, weil die Module glatt sind.

Muss mein Zählerschrank getauscht werden?

Manchmal. Ist der Schrank älter, fehlt ein Platz für den Zweirichtungszähler oder ist die Hauptleitung zu schwach, kommt der Tausch dazu. Das betrifft vor allem Häuser, deren Elektrik seit den Achtzigern unverändert ist.

Wir sehen uns den Schrank bei der Vor-Ort-Prüfung an. Wenn etwas nötig ist, steht es im Angebot, nicht auf der Schlussrechnung.

Woran erkenne ich, ob mein Zählerschrank bleiben darf?

An der Bauform. Eine offene Zählertafel, auf der der Zähler auf einer Platte ohne geschlossene Abdeckung sitzt, muss ersetzt werden. Ein geschlossener Zählerschrank mit plombierbaren Abdeckungen darf oft bleiben, wenn eine Trennvorrichtung nach VDE-AR-N 4100 oder eine NH-Vorsicherung vorhanden ist und die Zählerplatzverdrahtung nach DIN 43870-3 ausgeführt ist.

Der Grund dahinter: Eine Photovoltaikanlage ist eine Änderung der Zähleranlage, weil aus einer Anlage, die nur Strom bezieht, eine wird, die auch einspeist. Für Dortmund sagt die TAB dazu in Kapitel 7.4, dass geänderte Zählerplätze grundsätzlich nach der TAB 2023 v2.0 des BDEW und den gültigen DIN-Normen zu bauen sind. Welche Bestandsbauform trotzdem bleiben darf, steht in der Tabelle zu Kapitel 7.4.2.

Welche Bauform bei dir hängt und was daraus folgt, steht mit Quellenangabe unter Anmeldung und Zählerschrank. Entscheiden kann es am Ende nur eine Elektrofachkraft vor Ort.

Welche Hersteller verbaut ihr?

Wir legen uns nicht auf eine Marke fest, sondern wählen nach Dach und Verbrauch aus. Was auf dein Dach kommt, steht mit Typenbezeichnung im Angebot, du kaufst nichts Unbenanntes.

Womit wir nicht arbeiten, sagen wir dir genauso. Es gibt Komponenten, die auf dem Papier gut aussehen und im Servicefall Ärger machen. Diese Erfahrung geben wir weiter.

Auf unserem Dach liegen Asbestplatten. Geht da eine Anlage drauf?

Nicht direkt darauf. Auf asbesthaltige Dachplatten wird keine Photovoltaikanlage montiert. Beim Bohren und Bewegen der Platten werden Fasern frei, und der Umgang damit ist ein eigenes Handwerk mit eigenen Vorschriften (TRGS 519). Das Dach muss also zuerst von einem Fachbetrieb saniert werden, danach ist eine Anlage ohne Weiteres möglich.

Wenn du unsicher bist, ob es sich um Asbest handelt: Verdächtig sind vor allem Wellplatten und Faserzementplatten aus der Zeit vor 1993. Sicherheit gibt nur eine Probe durch einen Fachbetrieb, und die solltest du nicht selbst nehmen. Wir schauen uns das Dach im Vor-Ort-Termin an und sagen dir ehrlich, was zuerst dran ist.

Wie viel Strom erzeugt eine Photovoltaikanlage?

In Dortmund liefert ein Kilowattpeak etwa 950 bis 1.000 Kilowattstunden im Jahr. Eine Anlage mit 5 Kilowattpeak kommt damit auf rund 4.750 bis 5.000 Kilowattstunden, eine mit 10 Kilowattpeak auf etwa 9.500 bis 10.000.

Wie viel es bei dir wird, hängt an Ausrichtung, Neigung und Verschattung. Entscheidend für deine Rechnung ist aber nicht der Ertrag allein, sondern wie viel davon im Haus bleibt: Selbst verbrauchter Strom ist ein Vielfaches der Einspeisevergütung wert.

Geht eine Anlage auch auf ein Flachdach?

Ja, und oft sogar gut. Auf dem Flachdach werden die Module aufgeständert, meist in Ost-West-Ausrichtung. Das bringt pro Modul etwas weniger als ein Süddach, verteilt den Ertrag aber gleichmäßiger über den Tag und erlaubt eine dichtere Belegung der Fläche.

Zwei Dinge sind auf dem Flachdach wichtiger als sonst: die Statik, weil die Aufständerung meist mit Gewichten gegen Wind gesichert wird, und die Dachhaut, die möglichst nicht durchbohrt werden soll. Beides sehen wir uns vor Ort an, bevor wir planen.

Ein Baum oder Schornstein wirft Schatten. Ist das ein Ausschlussgrund?

In den seltensten Fällen. Verschattung kostet Ertrag, aber wie viel, hängt an der Verschaltung: Sind mehrere Module in Reihe geschaltet, kann ein verschattetes Modul die anderen ausbremsen. Genau dagegen gibt es Technik, die jedes Modul einzeln arbeiten lässt.

Wir messen die Verschattung im Jahresverlauf, nicht nach dem Eindruck an einem Vormittag. Ein Schornstein, der im Juni nichts tut, kann im November eine Reihe abdecken. Aus dieser Messung ergibt sich, wo die Module liegen und welche Verschaltung sinnvoll ist.

Geht Photovoltaik auf einem denkmalgeschützten Haus?

Oft ja, aber nur mit Abstimmung. Steht dein Haus unter Denkmalschutz oder in einem geschützten Ensemble, entscheidet die untere Denkmalbehörde. Übliche Auflagen betreffen die Sichtbarkeit von der Straße, die Modulfarbe oder eine Ausführung, die in die Dachfläche eingelassen wird statt aufgesetzt.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst mit der Behörde sprechen, dann planen. Wer zuerst bestellt, riskiert eine Anlage, die so nicht aufs Dach darf. Rechne in diesem Fall mit einem längeren Vorlauf als bei einem gewöhnlichen Wohnhaus.

Kann eine Anlage auch am Balkon oder an der Fassade angebracht werden?

Technisch ja. Wenn das Dach zu klein, zu stark verschattet oder ungünstig ausgerichtet ist, sind Balkon und Fassade eine Möglichkeit. Der Ertrag ist geringer als auf einem gut ausgerichteten Dach, weil senkrecht stehende Module die Sonne flacher treffen. Dafür liefern sie im Winter und in den Randstunden vergleichsweise gleichmäßig.

Nicht zu verwechseln mit einem Balkonkraftwerk: Das ist ein Steckergerät mit ein bis zwei Modulen, das du selbst anschließt und im Marktstammdatenregister anmeldest. Es ist ein guter Einstieg, aber kein Ersatz für eine Dachanlage, weil es einen Bruchteil der Leistung hat.

Baut ihr auch die Wallbox mit ein?

Ja, zusammen mit der Anlage oder später. Sinnvoll ist eine Wallbox, die mit dem Überschuss deiner Anlage lädt: Sie nimmt sich den Strom, der sonst ins Netz ginge, und lädt langsamer oder schneller, je nachdem was das Dach gerade hergibt.

Der Aufwand steckt selten im Gerät, sondern im Weg dorthin. Die Leitung vom Zählerschrank zum Stellplatz ist der Punkt, den wir uns vor Ort ansehen: Länge, Verlegeweg, Durchbrüche. Was dabei herauskommt, steht im Angebot und nicht auf der Schlussrechnung.

Kann ich mein Auto mit dem Strom vom eigenen Dach laden?

Ja, und das ist einer der wirksamsten Hebel für deine Rechnung. Ein Auto verbraucht viel und lädt planbar, meist über Stunden. Damit lässt sich der Ladevorgang genau in die Zeit legen, in der die Anlage liefert.

Für die Planung heißt das: Sag uns in der Beratung, ob ein Auto dazukommt oder schon da ist. Ein Haushalt, der jährlich mehrere tausend Kilometer elektrisch fährt, braucht eine andere Anlagengröße als einer ohne Auto. Nachträglich zu erweitern geht, ist aber teurer als gleich richtig zu planen.

Passt eine Photovoltaikanlage zu einer Wärmepumpe?

Ja, aber mit einer ehrlichen Einschränkung: Die Anlage liefert im Sommer am meisten, die Wärmepumpe braucht im Winter am meisten. Deshalb deckt eine Photovoltaikanlage einen Teil des Wärmestroms, nicht den ganzen. Wer dir Autarkie im Januar verspricht, rechnet mit Jahressummen statt mit Monaten.

Trotzdem lohnt die Kombination, weil die Wärmepumpe auch in den Übergangsmonaten läuft und dort viel Sonnenstrom im Haus bleibt, der sonst eingespeist würde. Ein Speicher verschiebt Stunden, keine Jahreszeiten. Wir rechnen die Kombination mit deinem tatsächlichen Wärmebedarf durch, statt mit einer Faustformel.

Wird mein Dach durch die Montage undicht?

Nein, wenn richtig montiert wird. Auf einem Ziegeldach kommen die Dachhaken unter die Ziegel und werden am Sparren verschraubt. Die Dachhaut selbst wird nicht durchbohrt: kein Loch, keine Abdichtung, die altern könnte. Der Ziegel darüber wird an der Auflagestelle etwas ausgeschliffen, damit er wieder flach liegt.

Beim Flachdach steht die Anlage auf einer Unterkonstruktion, die durch ihr eigenes Gewicht hält, ohne die Abdichtung zu durchdringen. Beim Trapezblech setzen wir Klemmen auf die Sicken oder verschrauben mit Dichtelementen an den Hochpunkten, wo kein Wasser steht.

Wenn beim Aufmaß auffällt, dass die Unterspannbahn brüchig oder die Lattung morsch ist, sagen wir das vorher. Eine Anlage auf ein Dach zu setzen, das in fünf Jahren neu gedeckt werden muss, kostet dich zweimal Geld: einmal die Anlage und einmal die Demontage.

Wo kommen Wechselrichter und Speicher hin?

Der Wechselrichter braucht etwa die Fläche eines kleinen Küchenschranks an der Wand, ein Speicher je nach Größe den Platz eines schmalen Kühlschranks. Beides sitzt meist im Hausanschlussraum, im Keller oder in der Garage, möglichst nah am Zählerschrank: je kürzer die Leitung, desto weniger Verlust.

Zwei Dinge sind wichtig. Es soll frostfrei und trocken sein, und es soll nicht dauerhaft warm werden. Ein Speicher direkt neben dem Heizkessel altert schneller, als er müsste. Wo genau es bei dir hinkommt, legen wir bei der Prüfung vor Ort gemeinsam fest, also bevor du unterschreibst.

Wie laut ist die Anlage?

Die Module auf dem Dach sind lautlos, sie haben kein bewegliches Teil. Zu hören ist allenfalls der Wechselrichter: ein Lüfter, der bei viel Sonne anspringt, etwa auf dem Niveau eines Kühlschranks. Nachts ist er still, weil er nichts zu tun hat.

Ein Thema wird das nur, wenn der Wechselrichter an einer Wand hängt, hinter der jemand schläft. Deshalb sehen wir uns den Aufstellort vorher an. An der Kellerwand oder in der Garage hört ihn niemand.

Brauche ich einen Blitzschutz?

Eine Photovoltaikanlage macht dein Haus nicht blitzgefährdeter, und für sich genommen löst sie keine Pflicht zu einer äußeren Blitzschutzanlage aus. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine solche Anlage baurechtlich in aller Regel nicht gefordert.

Zwei Dinge gehören trotzdem dazu. Hat dein Haus bereits einen Blitzschutz, muss die Photovoltaikanlage fachgerecht eingebunden werden, sonst wird aus dem Schutz ein Risiko. Und wir bauen einen Überspannungsschutz ein, auf der Gleich- und auf der Wechselstromseite. Der hilft nicht gegen den direkten Treffer, sondern gegen die Spannungsspitze, die ein Einschlag in der Nachbarschaft über die Leitungen ins Haus schickt. Das ist der Fall, der wirklich vorkommt.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Geht das?

Ja, aber die Gemeinschaft muss zustimmen. Das Dach gehört allen, deshalb ist eine Anlage darauf eine bauliche Veränderung und braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung nach § 20 WEG. Wer die Kosten trägt und wem der Strom zusteht, regelt derselbe Beschluss.

Für das Steckersolargerät am Balkon gilt seit dem 17. Oktober 2024 etwas anderes: Es zählt nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Die Gemeinschaft entscheidet dann nur noch über das Wie, nicht mehr über das Ob. Für Mieter gilt dasselbe über § 554 BGB. Anbringen darfst du es trotzdem erst, wenn der Beschluss vorliegt.

Wenn ihr als Gemeinschaft anfragt, sprechen wir am besten gleich mit der Verwaltung. Die Unterlagen für die Versammlung liefern wir.

03

Ablauf und Montage

Was passiert, wenn du dich für uns entscheidest

Bei welchem Netzbetreiber wird meine Anlage angemeldet?

Das hängt am Ort, nicht am Stromvertrag. In Dortmund ist die Dortmunder Netz GmbH zuständig und nicht DEW21, in Hagen die ENERVIE Vernetzt GmbH und nicht Mark-E, in Bochum die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. In Lünen sind Netz und Vertrieb dieselbe Firma.

Wir haben die Zuständigkeit und die technischen Vorgaben für alle zehn Städte unseres Gebiets in den Regelwerken der Netzbetreiber selbst geprüft. Die Übersicht über alle zehn Netzbetreiber vergleicht sie, mit Quellenangabe und Prüfdatum. Um die Anmeldung selbst musst du dich nicht kümmern, das macht unser Elektromeister mit deiner Vollmacht.

Gelten in Bochum oder Herne andere Regeln als in Dortmund?

Ja, und das ist mehr als eine Formalie. Die Rundsteuerfrequenz unterscheidet sich: Dortmund, Schwerte und Unna fahren 183 ⅓ Hz, Bochum 166 ⅔ Hz, Hagen 168 Hz und Herne 291 Hz. Ein Rundsteuerempfänger für die falsche Frequenz schaltet nicht.

Auch die Netzform weicht ab: neun der zehn Netze sind TN-Systeme, Herne ist ein TT-System, und in Hagen kann bei einem Freileitungsanschluss TT vorliegen, obwohl das Netz sonst TN-C ist. Davon hängt das Schutzkonzept ab. Die Einzelheiten je Stadt stehen in der Netzbetreiber-Übersicht.

Wie lange dauert es insgesamt?

Von der Zusage bis zum laufenden Betrieb vergehen üblicherweise vier bis zehn Wochen. Der größte und am wenigsten planbare Anteil ist die Freigabe des Netzbetreibers, die je nach Auslastung zwei bis acht Wochen dauert.

Alles, was in unserer Hand liegt, dauert zusammengerechnet wenige Tage. Wir halten dich über den Stand auf dem Laufenden, statt dich warten zu lassen.

Wie lange dauert die Montage selbst?

Bei einem üblichen Einfamilienhaus ein bis zwei Tage, inklusive Aufräumen. Zuerst Gerüst und Unterkonstruktion, dann die Module, danach Wechselrichter, Speicher und der elektrische Anschluss.

Muss ich an dem Tag zu Hause sein?

Für den Zugang zum Zählerschrank und zum Technikraum brauchen wir jemanden im Haus, zumindest zu Beginn und am Ende. Den ganzen Tag danebenstehen musst du nicht.

Muss ich selbst etwas vorbereiten?

In der Regel nichts. Gerüst, Anlieferung, Montage, Verkabelung und Anschluss übernehmen wir. Nützlich ist ein freier Zugang zum Zählerschrank und eine Stellfläche fürs Gerüst.

Wenn im Einzelfall etwas nötig ist, sagen wir es vorher und nicht am Morgen der Montage.

Wer steht am Ende auf meinem Dach?

Ein Montageteam von uns. Wir sind ein Betrieb aus Dortmund und arbeiten in der Stadt und im Umland, die Wege sind also kurz. Den elektrischen Anschluss übernimmt ein Elektromeister.

Wie lange darf der Netzbetreiber für seine Antwort brauchen?

Für Anlagen mit zusammen höchstens 30 Kilowatt auf einem Grundstück, das schon einen Netzanschluss hat, gilt seit dem 1. Januar 2025 ein Monat. Innerhalb dieser Frist muss der Netzbetreiber das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung samt Zeitplan und Kostenvoranschlag übermitteln (§ 8 Abs. 7 Satz 4 EEG). Darunter liegen die meisten Hausanlagen. In allen übrigen Fällen sind es acht Wochen (§ 8 Abs. 6 Satz 1 EEG).

Bleibt die Antwort aus, gilt die Zustimmung nicht als erteilt, wie oft geschrieben wird. Das Gesetz erlaubt dann den Anschluss am bestehenden Verknüpfungspunkt, sofern die Regeln für die Ausführung des Netzanschlusses eingehalten werden (§ 8 Abs. 5 Satz 3 und Abs. 6 Satz 3 EEG). Das ist ein Anschlussrecht, kein Freibrief.

Wir reizen das nicht als Erstes aus, weil ein Anschluss gegen den Netzbetreiber beim Zählerwechsel Ärger macht. Aber du musst nicht unbegrenzt warten, und wir hängen uns rein, wenn es hakt. Was wir beeinflussen können, ist die Vollständigkeit der Anmeldung: fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzug.

Kann ich nach dem Angebot noch etwas ändern?

Ja. Größe, Speicher, Wallbox: solange nicht bestellt ist, passen wir das Angebot an. Wenn eine Änderung den Preis bewegt, siehst du das vorher schriftlich.

Muss eine Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, jede fest installierte Ladeeinrichtung. Sie ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme anzuzeigen (§ 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung). Ab einer Anschlussleistung von 12 Kilovoltampere, also praktisch ab der zweiten üblichen Wallbox, wird daraus eine Zustimmung: Der Netzbetreiber muss vorher zustimmen und darf im Einzelfall ablehnen.

Dazu kommt § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 gilt jede neue Ladeeinrichtung über 4,2 Kilowatt als steuerbare Verbrauchseinrichtung: Der Netzbetreiber darf sie bei einem Netzengpass vorübergehend drosseln, im Gegenzug bekommst du reduzierte Netzentgelte. Abgeschaltet wird dabei nicht, es bleibt eine Mindestleistung.

Die Anmeldung übernehmen wir, wenn die Wallbox von uns kommt. Örtliche Besonderheiten gibt es auch hier: In Herne etwa verlangt der Netzbetreiber für eine Wallbox an der Garage einen Zähleraußenschrank. Was in deiner Stadt gilt, steht in der Netzbetreiber-Übersicht.

Was bedeutet § 14a EnWG für Wallbox, Wärmepumpe und Speicher?

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 Kilowatt beim Netzbetreiber angemeldet und steuerbar sein. Das betrifft Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Batteriespeicher, nicht die Photovoltaikanlage selbst.

Steuerbar heißt: Ist das örtliche Netz überlastet, darf der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte vorübergehend auf 4,2 Kilowatt absenken. Das Auto lädt dann langsamer, die Wärmepumpe läuft weiter. In der Praxis kommt das selten vor und dauert meist Minuten.

Im Gegenzug bekommst du reduzierte Netzentgelte, wahlweise als jährliche Pauschale oder als prozentualer Abschlag auf den Arbeitspreis. Was sich lohnt, hängt davon ab, wie viel Strom über das Gerät läuft. Die Anmeldung übernehmen wir mit.

04

Nach der Inbetriebnahme

Anmeldung, Vergütung, Garantie und der Fall der Fälle

Wer meldet die Anlage an?

Wir. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Eintragung ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur übernehmen wir für dich. Die Eintragung ist Pflicht und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Bei wem wird in Dortmund angemeldet, bei DEW21 oder bei DONETZ?

Bei DONETZ. Das ist die häufigste Verwechslung, und sie kostet Zeit. DEW21 ist der Energieversorger, bei dem viele Dortmunder ihren Strom kaufen. Zuständig für den Netzanschluss ist die Dortmunder Netz GmbH, kurz DONETZ, ein DEW21-Unternehmen.

Wer seinen Stromvertrag bei einem anderen Anbieter hat, ändert daran nichts: der Verteilnetzbetreiber richtet sich nach dem Ort, nicht nach dem Lieferanten. Wir übernehmen die Anmeldung, und zwar über einen Elektromeister aus dem eigenen Haus, denn Arbeiten an der Kundenanlage darf nur ein Betrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Wie komme ich an die Einspeisevergütung?

Der Anspruch entsteht automatisch mit der Inbetriebnahme, er steht im Erneuerbare-Energien-Gesetz und muss nicht beantragt werden. Der Netzbetreiber rechnet ab, üblicherweise jährlich, teils monatlich als Abschlag.

Der Vergütungssatz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt für zwanzig Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gleich. Spätere Absenkungen für Neuanlagen betreffen dich nicht mehr.

Muss ich die Anlage in der Steuererklärung angeben?

Für die allermeisten Hausanlagen ist das seit 2023 deutlich einfacher geworden: Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowattpeak auf Einfamilienhäusern sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz), und mit dem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent entfällt in der Regel auch die Umsatzsteuervoranmeldung.

Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung. Wie es in deinem Fall aussieht, sagt dir dein Steuerberater.

Was gilt bei Garantie und Gewährleistung?

Zwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden. Die Gewährleistung auf unsere Arbeit ist gesetzlich geregelt und schuldet dir eine mangelfreie Leistung. Die Garantie auf die Bauteile kommt vom Hersteller und ist eine freiwillige Zusage mit eigenen Fristen, etwa auf Leistung und Produkt bei Modulen oder auf Zyklen bei Speichern.

Welche Fristen für deine Anlage gelten, steht mit dem jeweiligen Bauteil im Angebot. Frag im Zweifel nach, bevor du unterschreibst.

Was ist, wenn etwas nicht funktioniert?

Du rufst dieselbe Nummer an wie vorher. Wir sehen uns die Anlage an, und wenn ein Bauteil getauscht werden muss, wickeln wir das mit dem Hersteller ab, statt dich damit allein zu lassen.

Die meisten Meldungen klären sich am Telefon, weil sie den Router betreffen und nicht das Dach.

Muss die Anlage gewartet werden?

Vorgeschrieben ist keine regelmäßige Wartung. Sinnvoll ist ein Blick in die Auswertung: Wenn der Ertrag über Wochen unter dem liegt, was er sollte, stimmt etwas nicht. Wir richten die Überwachung bei der Inbetriebnahme ein und zeigen dir, worauf du schaust.

Kann ich später erweitern?

Oft ja. Ob es geht, hängt am Wechselrichter, am Platz auf dem Dach und an den Meldepflichten. Günstiger ist es fast immer, gleich im Zielzustand zu planen, deshalb fragen wir schon in der Beratung nach Wärmepumpe und Auto.

Was passiert mit der Anlage, wenn ich das Haus verkaufe?

Sie bleibt am Haus. Eine Photovoltaikanlage ist fest mit dem Gebäude verbunden und geht beim Verkauf auf den neuen Eigentümer über, wie die Heizung auch. In der Praxis ist sie ein Verkaufsargument: Das Haus kommt mit einer Stromquelle, deren Ertrag sich belegen lässt.

Umzuschreiben sind danach die Anmeldung im Marktstammdatenregister, die Daten beim Netzbetreiber und die Bankverbindung für die Einspeisevergütung. Das erledigt der neue Eigentümer, und es ist Verwaltungsarbeit, kein technischer Eingriff.

Wie sich der Verkauf steuerlich auswirkt, klärst du bitte mit deiner Steuerberatung. Das ist von Fall zu Fall verschieden und wir dürfen dazu nicht beraten.

Was passiert mit dem überschüssigen Strom?

Was du nicht selbst verbrauchst und was nicht in den Speicher passt, geht ins öffentliche Netz. Dafür bekommst du die Einspeisevergütung, deren Höhe ab Inbetriebnahme für zwanzig Jahre plus das Inbetriebnahmejahr feststeht.

Abgerechnet wird über deinen Netzbetreiber, meist jährlich, teils monatlich als Abschlag. Beantragen musst du dafür nichts, der Anspruch entsteht mit der Inbetriebnahme.

Brauche ich eine Versicherung für die Anlage?

Vorgeschrieben ist sie nicht, wir empfehlen sie aber deutlich. Sturm, Hagel, Blitzschlag und Kurzschluss sind die Fälle, in denen du sonst selbst zahlst, und eine Anlage liegt zwanzig Jahre und länger im Wetter.

Oft lässt sich die Anlage in die bestehende Wohngebäudeversicherung aufnehmen, das ist meist günstiger als eine eigene Police. Sieh in die Bedingungen: Manche Versicherer setzen eine regelmäßige Prüfung voraus, und manche decken den entgangenen Ertrag mit ab, andere nicht.

Was passiert nach 20 Jahren, wenn die Förderung ausläuft?

Die feste Einspeisevergütung läuft 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Danach hört die Anlage nicht auf zu arbeiten. Module tragen üblicherweise eine Leistungsgarantie über 25 bis 30 Jahre und laufen darüber hinaus weiter, nur mit langsam sinkender Leistung.

Für den Strom, den du dann einspeist, gibt es weiter Geld, aber weniger. Der Netzbetreiber muss ihn abnehmen und zum Jahresmarktwert Solar vergüten. Diese Regelung gilt nach dem Solarpaket I bis zum 31. Dezember 2032. Der Jahresmarktwert schwankt mit dem Börsenpreis und liegt deutlich unter der alten Vergütung.

Nach 20 Jahren wird der Eigenverbrauch deshalb zur Hauptsache: Jede Kilowattstunde, die du selbst nutzt, ist so viel wert wie der Strom, den du sonst kaufen müsstest. Wer heute plant, sollte die Anlage deshalb nicht auf die Vergütung auslegen, sondern auf den Eigenverbrauch.

Wie sehe ich, was die Anlage gerade macht?

Über eine App und im Browser. Du siehst, was gerade erzeugt wird, was das Haus verbraucht, was in den Speicher geht und was ins Netz fließt, dazu die Auswertung über Tage, Monate und Jahre.

Wir richten das bei der Inbetriebnahme ein und gehen es mit dir durch, damit die Zahlen für dich etwas bedeuten. Das Nützlichste daran ist nicht die Tagesanzeige, sondern der Hinweis, wenn etwas nicht stimmt. Ein Strang, der weniger liefert als der andere, fällt in der Auswertung auf, lange bevor du es an der Abrechnung merkst.

Müssen die Module gereinigt werden?

In aller Regel nicht. Module liegen schräg, sind glatt und werden vom Regen sauber gehalten. Bei den Dachneigungen, die hier üblich sind, reicht das aus.

Ausnahmen gibt es: sehr flach aufgeständerte Module, dauerhafter Eintrag von Laub oder Blütenstaub unter Bäumen, Landwirtschaft direkt nebenan, oder eine Stelle, an der sich Moos festsetzt. Das sieht man in der Ertragsauswertung, bevor man es auf dem Dach sieht. Steht dort über Monate ein Rückgang, den das Wetter nicht erklärt, schauen wir nach.

Zwei Dinge solltest du nicht tun: mit dem Hochdruckreiniger arbeiten, das setzt der Randabdichtung zu, und selbst aufs Dach steigen. Der Sturz vom Dach ist der häufigste schwere Unfall rund um Photovoltaik.

Kann ich den Strom an Nachbarn oder Mieter abgeben?

Innerhalb deines eigenen Haushalts ist das unkompliziert. Sobald der Strom aber über die Grundstücks- oder Wohnungsgrenze zu einem anderen Verbraucher geht, wirst du zum Stromlieferanten, und daran hängen Messkonzept, Abrechnung und Meldepflichten.

Für Mehrfamilienhäuser gibt es dafür zwei geordnete Wege, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und den Mieterstrom. Welcher passt, hängt an der Zahl der Parteien und daran, wer die Anlage betreibt. Sag im Gespräch, dass es um mehrere Parteien geht, dann legen wir es von vornherein passend aus.

Beim klassischen Einfamilienhaus stellt sich die Frage nicht: Dort ist der eigene Verbrauch der Hebel, und was übrig bleibt, geht ins Netz.

05

Zu uns

Mit wem du es zu tun hast

In welchem Gebiet arbeitet ihr?

Wir sitzen in Dortmund-Aplerbeck und fahren etwa fünfzig Kilometer weit. Das ist keine Marketinggrenze, sondern eine Servicegrenze: Wer in zwei Jahren anruft, weil im Portal des Netzbetreibers eine Meldung steht, soll nicht in einer bundesweiten Warteschleife landen, sondern jemanden erreichen, der zur Not hinfährt.

Dortmund und die direkten Nachbarn: Dortmund, Lünen, Castrop-Rauxel, Waltrop, Schwerte, Witten, Herne, Bochum
Kreis Unna: Unna, Kamen, Werne, Selm, Fröndenberg
Süden und Märkischer Kreis: Hagen, Iserlohn, Menden, Hattingen, Sprockhövel, Wuppertal
Westen und Norden: Recklinghausen, Datteln, Gelsenkirchen, Essen
Osten: Hamm

Steht dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an. Ein paar Kilometer mehr sind kein Ausschlussgrund, und du bekommst in einem Satz eine Antwort statt eines Formulars.

Mit wem schließe ich den Vertrag?

Mit der Winkel Photovoltaik GmbH direkt, nicht mit einem Vermittler. Beratung, Planung, Montage und der Ansprechpartner danach kommen aus demselben Haus.

Bekomme ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Derselbe Berater bleibt für dein Projekt zuständig, von der ersten Frage bis nach der Inbetriebnahme. Du erzählst deine Geschichte nicht dreimal.

Seit wann gibt es Winkel?

Seit 2014. Am 10. Oktober 2014 wurde der Gesellschaftsvertrag geschlossen, am 4. November 2014 folgte die Eintragung: Winkel Energiesysteme GmbH, Amtsgericht Hamm, HRB 8346, mit Sitz in Lünen. Ende 2019 zog der Betrieb nach Dortmund, eingetragen am 23. Dezember 2019 beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 31484.

Seit Ende 2023 läuft das Geschäft mit Privatkunden in der Winkel Photovoltaik GmbH, Amtsgericht Dortmund, HRB 36999. Der Grund für die Trennung ist einfach: Eine Anlage auf einem Wohnhaus ist Handwerk, ein Solarkraftwerk für die Industrie ist ein anderes Geschäft mit anderen Abläufen. Beides in einer Firma zu führen, geht auf Kosten von einem der beiden.

Die Gesellschaft von 2014 gibt es weiterhin. Sie heißt seit dem 17. Juli 2024 Apricus Solar AG (HRB 36339) und baut die großen Anlagen. Wenn du also im Handelsregister liest, dass unser Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 2023 stammt, stimmt das. Die Erfahrung und die Anlagen, die im östlichen Ruhrgebiet auf den Dächern liegen, kommen aus der Zeit davor. Nachlesen kannst du beides kostenlos im Handelsregister.

Wie viele Anlagen habt ihr gebaut?

Über 1.000, verteilt auf Dortmund und die Nachbarstädte. Also auf ein Gebiet, das man an einem Tag abfahren kann, und nicht auf die halbe Republik.

Für dich zählt daran vor allem eines: Wir haben die meisten Dachtypen, Zählerschränke und Netzbetreiberportale dieser Region schon gesehen. Ein Betrieb, der sein erstes Trapezblech in Herne montiert, lernt an deinem Haus. Wir nicht mehr.

Dazu kommen die Bewertungen bei Google, die über Jahre gleichmäßig eingelaufen sind. Auch das ist nichts, was man in ein paar Monaten aufbaut.

Wer steht hinter Winkel?

Die Winkel Photovoltaik GmbH ist Teil der Apricus-Gruppe. Geschäftsführer ist Dipl.-Ing. Dennis Friesen, derselbe wie schon vor der Aufteilung.

Die Arbeitsteilung in der Gruppe: Wir bauen die Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, also Dachanlage, Speicher, Wallbox und den Service danach. Die Apricus Solar AG plant und baut Solarkraftwerke für Gewerbe und Industrie. Sie ist die Gesellschaft, die 2014 als Winkel Energiesysteme GmbH angefangen hat und 2024 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde.

Was das für dich bedeutet: Du hast einen Handwerksbetrieb vor dir, der auf Wohnhäuser spezialisiert ist, mit einer Gruppe im Rücken, die Einkauf, Technik und Verwaltung mitträgt.

Seid ihr ein Meisterbetrieb?

Ja. Wir sind in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Dortmund eingetragen, ausgeübtes Handwerk ist das Elektrotechnikerhandwerk. Das ist ein zulassungspflichtiges Handwerk und setzt einen Meistertitel oder eine gleichgestellte Qualifikation voraus.

Dazu kommt der Eintrag im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers. Ohne ihn darf niemand deine Zähleranlage anfassen oder eine Photovoltaikanlage anmelden. Wer als reiner Vertrieb auftritt, braucht für beides einen Dritten. Bei uns sitzt der Elektromeister im eigenen Haus.

Habt ihr eigene Monteure oder arbeitet ihr mit Subunternehmern?

Eigene Montageteams. Wer bei dir auf dem Dach steht, hat einen Arbeitsvertrag bei uns, und den elektrischen Anschluss macht ein Elektromeister aus dem eigenen Haus.

Das ist keine Selbstverständlichkeit. Ein großer Teil der Branche vermittelt Aufträge weiter und tritt selbst nur als Verkäufer auf. Für dich ist der Unterschied im Servicefall spürbar: Wenn zwei Jahre später etwas nicht stimmt, muss niemand erst klären, wer damals montiert hat und ob es die Firma noch gibt.

Gerüstbau und in Einzelfällen Dacharbeiten geben wir an Fachbetriebe weiter, mit denen wir dauerhaft arbeiten. Das sagen wir vorher und nicht am Montagemorgen.

Woran erkenne ich, dass es meinen Solarteur in zehn Jahren noch gibt?

Mit Sicherheit gar nicht. Aber es gibt fünf Dinge, die du vor der Unterschrift nachsehen kannst, und sie kosten dich zehn Minuten.

Erstens die Registerhistorie: Im Handelsregister steht, seit wann eine Gesellschaft existiert und wie oft sie Sitz, Namen oder Geschäftsführung gewechselt hat. Zweitens die Anlagen im Feld: Ein Betrieb mit vielen Anlagen in seiner Region hat einen Bestand, den er nicht im Stich lassen kann, ohne seinen Ruf zu verlieren. Drittens eigene Monteure statt Vermittlung. Viertens die Erreichbarkeit: Gibt es eine Nummer, unter der jemand aus dem Ort abnimmt, oder nur ein Formular. Fünftens die Bewertungen, und zwar mit Blick auf das Datum: Laufen sie über Jahre gleichmäßig ein oder gebündelt in wenigen Wochen.

Bei uns: Register seit 2014, über 1.000 Anlagen im östlichen Ruhrgebiet, eigene Montageteams, Sitz in Dortmund-Aplerbeck. Dieselben fünf Punkte kannst du bei jedem anderen Angebot genauso prüfen, und das ist auch der Sinn dieser Liste.

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