Photovoltaik anmelden in Bochum: wer zuständig ist und was hier anders gilt
Diese Seite beschreibt den Teil, über den vor dem Kauf selten gesprochen wird: die Anmeldung beim Netzbetreiber in Bochum und die Vorgaben, die dort und nicht bundesweit gelten. Wir haben die Angaben am 10.08.2026 in den Regelwerken selbst geprüft und schreiben zu jeder Aussage, woher sie stammt.
Bochum hat von allen zehn Netzbetreibern die umfangreichsten eigenen Anforderungen. Wer eine Anlage nach Dortmunder Gewohnheit plant und sie in Bochum baut, stolpert an mindestens drei Stellen.
Zuständig ist die Netzgesellschaft der Stadtwerke Bochum
Zuständig ist die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Sie veröffentlicht „Ergänzende Bedingungen und Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gemäß Bundesmusterwortlaut des BDEW (TAB 2023 v2.0)“ mit dem Datum 01.07.2025.
Die Beantragung läuft über das Netzanschlussportal, die Inbetriebsetzung über das Inbetriebsetzungsportal. Anlagen, die unter § 14a EnWG fallen, also Wallboxen, Speicher, Wärmepumpen und Klimaanlagen, sind „in jedem Fall“ zu melden.
Was in Bochum anders ist als beim Nachbarn
Die technischen Anforderungen sind bundesweit im Musterwortlaut des BDEW vorgezeichnet. Jeder Netzbetreiber darf sie ergänzen, und genau diese Ergänzungen entscheiden über Material und Ablauf. Für Bochum haben wir folgende Punkte im Dokument des Netzbetreibers gelesen:
Das APZ-Feld ist immer Pflicht
Der Satz in den Bochumer Bedingungen ist kurz und ohne Ausnahme: „Ein APZ-Feld ist grundsätzlich immer im Zählerschrank vorzusehen.“ In Dortmund wird das nicht generell gefordert. Wer den Schrank knapp auslegt, muss ihn in Bochum tauschen.
Rundsteuerfrequenz 166 ⅔ Hz
„Die Rundsteuerfrequenz der Stadtwerke Bochum Netz GmbH beträgt 166 ⅔ Hz.“ Dortmund, Schwerte und Unna fahren 183 ⅓ Hz. Ein Empfänger für die falsche Frequenz schaltet nicht, und das fällt erst beim Funktionstest auf.
Optischer Kommunikationskopf mit sechs Polen
„Alle eHZ-tragfähigen Zählerplätze sind mit einem optischen Kommunikationskopf (OKK) … auszustatten.“ Gefordert ist ein Smart-Meter-Gateway-fähiger Kopf mit sechspoligem Stecker, genannt wird der Typ OKK-BKE-005-R2-N0 der Firma EMH oder ein gleichwertiger. Das ist ein Bauteil, das in keiner Standardliste steht.
Vierstufige Einspeiseregelung und ein eigener Empfänger je Anlage
Vorgesehen sind die Stufen keine Reduzierung, 60 Prozent, 30 Prozent und 0 Prozent der Gesamtnennleistung. Dafür wird ein Zählerplatz mit Steuergerätefeld nach DIN VDE 0603-1 mit Drei-Punkt-Befestigung verlangt, eine Betriebsspannung von 230 Volt und „grundsätzlich … für jede Erzeugungsanlage ein separater Rundsteuerempfänger“. Zwei Anlagen auf einem Dach heißen also zwei Empfänger.
Steuerleitung: CAT5 oder acht Adern
Zwischen Erzeugungsanlage und Zählerplatz ist eine Steuerleitung vorzusehen, „mindestens als CAT5 Netzwerkleitung … sofern die Verbrauchseinrichtung das Kommunikationsprotokoll EEBUS nutzt“. Läuft die Abschaltung über Relaiskontakte, sind mindestens acht Adern gefordert.
Leerrohr mit 25 Millimetern
Zwischen Hausanschlusskasten und Abschlusspunkt Zählerplatz ist ein Leerrohr mit einem Mindestdurchmesser von 25 Millimetern samt Zugdraht zu verlegen.
Umrüstung auf Stecktechnik zahlt der Anschlussnehmer
Die Adapterplatte für die Umrüstung von Dreipunktbefestigung auf BKE-I-Stecktechnik ist „Bestandteil der Kundenanlage“, die Umrüstung ist vom Anschlussnehmer zu veranlassen. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn erst ein Wechsel des Messstellenbetreibers sie nötig macht.
Anmelden darf nicht jeder
Arbeiten an der Kundenanlage darf nur ein Installationsunternehmen ausführen, das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Das ist kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Zähler überhaupt gesetzt wird.
In der Praxis meldet der Betrieb an und du erteilst dafür eine Vollmacht. Bei uns übernimmt das ein Elektromeister aus dem Haus.
Der Ablauf, in der Reihenfolge
Der Betrieb meldet die Anlage vor Baubeginn über das Portal des Netzbetreibers (stwbo-netz.de) an. Dazu gehören die Daten zu Betreiber und Errichter, die Anlagendaten mit Typ, Standort und Leistung, die Vollmacht und das Messkonzept. Bei einer Hausanlage mit Eigenverbrauch ist das die Überschusseinspeisung.
Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit und erteilt die Zusage. Erst danach wird gebaut. Nach der Fertigstellung stellt der Betrieb den Inbetriebsetzungsantrag, der Zähler wird gesetzt, und die Anlage geht in Betrieb. Die Registrierung im Marktstammdatenregister folgt innerhalb eines Monats.
Die Fristen stehen im Gesetz, nicht im Ermessen
Diese Fristen gelten in allen zehn Städten gleich, weil sie aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Marktstammdatenregisterverordnung kommen und nicht aus den Anschlussbedingungen. Die meisten Hausanlagen liegen unter 30 Kilowatt, für sie ist die Rechtslage besonders deutlich.
| Was | Frist | Quelle |
|---|---|---|
| Antwort auf das Netzanschlussbegehren | unverzüglich, spätestens 8 Wochen | § 8 Abs. 5 EEG |
| Zustimmung bei Anlagen bis 30 kW auf einem bestehenden Gebäude | gilt nach 1 Monat ohne Antwort als erteilt | § 8 Abs. 6 EEG |
| Anschluss selbst | unverzüglich, ein Anspruch besteht | § 8 Abs. 1 EEG |
| Registrierung im Marktstammdatenregister | 1 Monat nach Inbetriebnahme | § 5 Abs. 5 MaStRV |
Die Monatsfrist bei Anlagen bis 30 Kilowatt auf einem bestehenden Gebäude ist eine Zustimmungsfiktion: antwortet der Netzbetreiber nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Das ist kein Freibrief zum Bauen, aber es begrenzt das Warten.
Der Zählerschrank: wann er bleiben darf und wann nicht
Diese Frage entscheidet oft über mehr Geld als die Modulauswahl. Maßgeblich ist Anhang G der Technischen Anschlussbedingungen. Er regelt, welcher vorhandene Zählerplatz bei einer Änderung der Anlage weiter verwendet werden darf. Die folgende Übersicht stammt aus Anhang G des BDEW-Bundesmusterwortlauts TAB 2023, der hier die Grundlage bildet. Eine eigene, davon abweichende Fassung ist für Bochum nicht veröffentlicht:
| Was bei dir hängt | Darf es bleiben? | Bedingung |
|---|---|---|
| Zählertafel oder Zählerschrank ohne Schutzklasse II | nein | Ausnahme nur bei Wiederinbetriebnahme einer gesperrten Anlage innerhalb von 12 Monaten |
| N/NZ-Zählertafel oder Mi-Gehäuse mit Schutzklasse II | ja | netzseitiger Anschlussraum mit Klemmstein, anlagenseitiger Anschlussraum mit Hauptsicherung, Verdrahtung nach DIN 43870-3 |
| NHZ-Zählertafel oder Mi-Gehäuse mit NH-Vorsicherung | ja | Verdrahtung nach DIN 43870-3 |
| Zählerschrank mit NH-Vorsicherung | ja | Verdrahtung nach DIN 43870-3 |
| Zählerschrank mit Trennvorrichtung nach VDE-AR-N 4100 | ja | keine weitere Bedingung |
Die Kurzfassung: ein alter Zählerschrank ohne Schutzklasse II darf bei einer Änderung nicht bleiben. Hat der Schrank eine Trennvorrichtung nach VDE-AR-N 4100, ist er unkritisch. In den Fällen dazwischen hängt es an der Verdrahtung nach DIN 43870-3, und das sieht man erst, wenn die Abdeckung ab ist.
Was diese Seite nicht ist
Eine Rechtsberatung. Die Angaben geben den Rechts- und Regelstand zum unten genannten Datum wieder, mit Quellen, damit du sie prüfen kannst. Technische Anschlussbedingungen kann jeder Netzbetreiber ändern, und über die Eignung eines konkreten Zählerplatzes entscheidet die Prüfung vor Ort durch eine Elektrofachkraft. Wenn du wissen willst, was bei dir gilt, ist ein Blick auf den Schrank schneller als jede allgemeine Auskunft.
Herangezogene Quellen: § 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 5 Marktstammdatenregisterverordnung, § 13 und § 22 Niederspannungsanschlussverordnung, § 49 Energiewirtschaftsgesetz, VDE-AR-N 4100 Abschnitt 4.4, BDEW-Bundesmusterwortlaut TAB 2023 samt Anhang G, Ergänzende Bedingungen zur TAB Niederspannung der Stadtwerke Bochum Netz GmbH (Datum 01.07.2025, Stand 06/2025). Geprüft am . Wie wir geprüft haben, steht in der Übersicht über alle zehn Netzbetreiber.
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