Photovoltaik anmelden in Dortmund: wer zuständig ist, was wie lange dauert

Diese Seite beschreibt den Teil, über den vor dem Kauf selten gesprochen wird: die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Fristen, die dabei gelten, und die Frage, ob dein Zählerschrank bleiben darf. Wir haben die Angaben aus den Regelwerken selbst zusammengetragen und die Quellen jeweils genannt, damit du sie nachlesen kannst. Baust du in einer der Nachbarstädte, gilt dort ein anderer Netzbetreiber mit anderen Vorgaben: die Übersicht über alle zehn Netzbetreiber vergleicht sie.

Zuständig ist DONETZ, nicht DEW21

Das ist die häufigste Verwechslung, und sie kostet Zeit. DEW21 ist der Energieversorger, bei dem viele Dortmunder ihren Strom kaufen. Zuständig für den Netzanschluss ist die Dortmunder Netz GmbH (DONETZ), ein DEW21-Unternehmen mit Sitz am Günter-Samtlebe-Platz 1. Eine Photovoltaikanlage wird bei DONETZ angemeldet, nicht beim Stromlieferanten.

Wer seinen Stromvertrag bei einem anderen Anbieter hat, ändert daran nichts: der Verteilnetzbetreiber richtet sich nach dem Ort, nicht nach dem Lieferanten.

Anmelden darf nicht jeder

Arbeiten an der Kundenanlage darf nur ein Installationsunternehmen ausführen, das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Das steht so in den Anschlussinformationen von DONETZ und ist kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Zähler überhaupt gesetzt wird.

In der Praxis meldet der Betrieb an und du erteilst dafür eine Vollmacht. Bei uns übernimmt das ein Elektromeister aus dem Haus.

Der Ablauf im Portal, in der Reihenfolge

  1. Registrierung. Betreiber oder Errichter melden sich einmalig im Netzanschlussportal an.
  2. Daten zu Betreiber und Errichter. Steht der Betrieb nicht im Verzeichnis, muss er sich zuerst als Anlagenerrichter registrieren.
  3. Anlagendaten. Anlagentyp, Standort und Leistung. Ab mehr als 30 kW kommt ein maßstabsgerechter Lageplan dazu.
  4. Vollmacht. Nötig, wenn der Errichter für den Betreiber handelt oder der Betreiber nicht Eigentümer des Grundstücks ist.
  5. Messkonzept. Bei einer normalen Hausanlage mit Eigenverbrauch ist das die Überschusseinspeisung.
  6. Abschluss und Warten auf die Rückmeldung.

Die Fristen stehen im Gesetz, nicht im Ermessen

Für Anlagen bis 30 Kilowatt ist die Rechtslage deutlich, und die meisten Hausanlagen liegen darunter.

WasFristQuelle
Der bestehende Hausanschluss gilt bis 30 kW als günstigster Verknüpfungspunkt gilt unmittelbar § 8 Abs. 1 EEG
Netzbetreiber übermittelt einen Zeitplan für die Bearbeitung unverzüglich, bei Anlagen bis 30 kW spätestens einen Monat nach Eingang § 8 Abs. 5 EEG
Ergebnis der Netzprüfung mit Zeitplan und Kosten unverzüglich, spätestens acht Wochen § 8 Abs. 6 EEG
Registrierung im Marktstammdatenregister einen Monat nach Inbetriebnahme § 5 Abs. 5 MaStRV

Der wichtigste Satz daraus wird selten erwähnt: Übermittelt der Netzbetreiber bei einer Anlage bis 30 Kilowatt innerhalb eines Monats keinen Zeitplan, darf die Anlage angeschlossen werden, wenn die Regeln für die Ausführung des Netzanschlusses eingehalten werden. Das Gesetz lässt dich also nicht unbegrenzt warten.

Wir reizen das nicht als Erstes aus. Ein Anschluss gegen den Netzbetreiber führt zu Ärger beim Zählerwechsel und bei der Vergütung. Aber es ist gut zu wissen, dass eine ausbleibende Antwort kein Zustand ist, den man hinnehmen muss.

Was wir dir nicht versprechen: eine Bearbeitungsdauer. Wie schnell DONETZ antwortet, hängt von der Auslastung ab und liegt nicht in unserer Hand. Was in unserer Hand liegt, ist eine vollständige Anmeldung, denn unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzug.

Ab 7 Kilowatt-Peak kommt die Messtechnik dazu

Bei Anlagen von mehr als 7 bis 25 kWp muss der Netzbetreiber die tatsächliche Einspeisung über ein intelligentes Messsystem abrufen können. Praktisch heißt das: es wird ein moderner Zähler samt Smart-Meter-Gateway gesetzt. Das ist keine Zusatzleistung, die wir verkaufen, sondern eine Vorgabe, die zur Anlagengröße gehört.

Der Zählerschrank: wann er bleiben darf und wann nicht

Hier entstehen die unangenehmen Überraschungen. Die Regel dahinter ist aber klar. Verantwortlich für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung ist der Anschlussnehmer, also du als Eigentümer, und der Zählerplatz muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (§ 13 und § 22 der Niederspannungsanschlussverordnung, dazu § 49 Energiewirtschaftsgesetz zur technischen Sicherheit).

Eine Photovoltaikanlage ist dabei eine Änderung der Betriebsbedingungen: aus einer Anlage, die nur Strom bezieht, wird eine, die auch einspeist. Damit greift Abschnitt 4.4 der VDE-AR-N 4100, und der Zählerplatz wird geprüft.

Wichtig ist, was das nicht heißt. Verlangt wird ein gleichwertiges Schutz- und Sicherheitsniveau, nicht zwingend der Neubaustandard. Der VDE-FNN-Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen" (Version 1.0, September 2023) führt dazu aus, welche Bestandsplätze weiter verwendet werden dürfen:

Was bei dir hängtDarf es bleiben?Bedingung
Zählertafel nach DIN 43853, offen, verbreitet ab 1961 nein Ersatz nötig
Norm-Zählertafel nach DIN 43870 mit Vorsicherung nein Ersatz nötig
Zählerschrank nach DIN 43870 mit Trennvorrichtung oder NH-Sicherung ja Vorgaben des Netzbetreibers erfüllt und mindestens 10 mm² flexible Zählerplatzverdrahtung vorhanden
Zählerschrank nach DIN VDE 0603 beziehungsweise VDE-AR-N 4100 ja keine

So erkennst du grob, was du hast. Eine Zählertafel ist eine offene Platte, auf der der Zähler sitzt, meist 200 Millimeter Raster und ohne geschlossene Abdeckung. Ein Zählerschrank ist ein geschlossener Schrank mit Abdeckungen und einem Rastermaß von 250 Millimetern, verbreitet ab 1977. Wer noch eine offene Tafel hat, wird um einen neuen Schrank nicht herumkommen, und zwar unabhängig davon, wer die Anlage baut.

Ein Sonderfall, der selten bedacht wird: steht der Zählerplatz im Treppenhaus, kann eine Erweiterung als zusätzliche Brandlast gelten. Dann greifen Leitungsanlagenrichtlinie und Feuerungsverordnung des Landes, und die Erweiterung ist an dieser Stelle womöglich gar nicht zulässig. Das klärt man vorher mit der Behörde, nicht am Montagetag.

Bei uns steht das Ergebnis dieser Prüfung im Angebot, bevor du unterschreibst. Ein Zählerschrank, der als Nachtrag auftaucht, nachdem das Gerüst steht, ist kein technisches Problem, sondern ein Kalkulationsfehler.

Was diese Seite nicht ist

Eine Rechtsberatung. Die Angaben geben den Rechts- und Regelstand zum unten genannten Datum wieder, mit Quellen, damit du sie prüfen kannst. Technische Anschlussbedingungen kann jeder Netzbetreiber ergänzen, und über die Eignung eines konkreten Zählerplatzes entscheidet die Prüfung vor Ort durch eine Elektrofachkraft. Wenn du wissen willst, was bei dir gilt, ist ein Blick auf den Schrank schneller als jede allgemeine Auskunft.

Herangezogene Quellen: § 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 5 Marktstammdatenregisterverordnung, § 13, § 22 Niederspannungsanschlussverordnung, § 49 Energiewirtschaftsgesetz, VDE-AR-N 4100 Abschnitt 4.4, VDE-FNN-Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen" Version 1.0 (September 2023) samt Tabelle zu Anhang G der Technischen Anschlussbedingungen, Anschlussinformationen der Dortmunder Netz GmbH (Stand 02/2025).

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