Photovoltaik anmelden in Herne: wer zuständig ist und was hier anders gilt

Diese Seite beschreibt den Teil, über den vor dem Kauf selten gesprochen wird: die Anmeldung beim Netzbetreiber in Herne und die Vorgaben, die dort und nicht bundesweit gelten. Wir haben die Angaben am 10.08.2026 in den Regelwerken selbst geprüft und schreiben zu jeder Aussage, woher sie stammt.

Herne weicht von allen anderen neun Netzen am deutlichsten ab, und zwar an der Stelle, die für die Elektroinstallation am meisten bedeutet: bei der Netzform. Wer das übersieht, plant das Schutzkonzept falsch.

Zuständig ist die Stadtwerke Herne AG

Zuständig ist die Stadtwerke Herne AG. Sie veröffentlicht keine vollständigen eigenen Anschlussbedingungen, sondern „Allgemeine technische Anforderungen und Daten“ als Ergänzung zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100. Über die VDE-Anwendungsregeln hinaus stellt Herne nach eigener Angabe keine zusätzlichen technischen Anforderungen.

Der Weg ist dafür streng vorgegeben: „Für die Anmeldung bzw. Beantragung eines Anschlusses ist das Online zur Verfügung gestellte Netzanschlussportal zu nutzen.“ Zur Inbetriebsetzung ist die Anmeldung im Installateurportal „zwingend erforderlich. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich.“

Was in Herne anders ist als beim Nachbarn

Die technischen Anforderungen sind bundesweit im Musterwortlaut des BDEW vorgezeichnet. Jeder Netzbetreiber darf sie ergänzen, und genau diese Ergänzungen entscheiden über Material und Ablauf. Für Herne haben wir folgende Punkte im Dokument des Netzbetreibers gelesen:

Netzform TT-System

„Die Netzform des Verteilnetzbetreibers ist das TT-System.“ Herne ist damit der einzige der zehn Betreiber, der nicht auf TN setzt. Für die Praxis heißt das ein anderes Schutzkonzept, andere Anforderungen an Fehlerstromschutzschalter und andere Messungen bei der Abnahme. Das ist kein Detail, sondern die Grundlage der Installation.

Rundsteuerfrequenz 291 Hz

Der höchste Wert im Gebiet, weit entfernt von den 183 ⅓ Hz in Dortmund und den 166 ⅔ Hz in Bochum.

Wandlermessung ab 60 Ampere

„Ist in der Kundenanlage ein regelmäßig wiederkehrender Betriebsstrom von mehr als 60 A (Leistung > 45 kW) zu erwarten, ist als Messeinrichtung eine Wandlermessung mit Prüfklemme und eine Vorrichtung für Zählerwechselplatten vorzusehen.“

Wallbox an der Garage nur mit Außenschrank

„Anschlüsse für Wallboxen etc. im Bereich von Garagen sind nur mit einem Zähleraußenschrank möglich.“ Das verändert Kosten und Bauablauf und gehört vor die Angebotsabgabe, nicht danach.

Grenze bei 120 Kilowatt

„Die maximale Leistung in der Niederspannung darf den Wert von 120 kW nicht überschreiten. Für Ladepunkte ist in diesem Fall ein Lastmanagement vorzusehen.“

Vergütungsvertrag ab 25 Kilowatt-Peak

Nach Angabe der Stadtwerke wird ab einer Leistung von 25 Kilowatt-Peak ein Einspeisevergütungsvertrag geschlossen. Darunter läuft die Vergütung ohne eigenen Vertrag.

Steuerbarkeitscheck auch für kleine Anlagen

Im Rahmen des Steuerbarkeitschecks 2026 prüft Herne „auch kleinere Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von unter 100 kW“. Vorgesehen sind die Kalenderwochen 34 bis 35, die Anlage wird dabei „voraussichtlich einmalig für etwa 45 Minuten angesteuert“. Wer in dieser Zeit einen Ertragsausfall sieht, hat keinen Defekt, sondern einen Test.

Das Dokument der Stadtwerke Herne trägt kein Gültigkeitsdatum im Text. Die Dateibezeichnung beginnt mit 230602, was auf den 02.06.2023 hindeutet. Das ist ein Indiz und kein Beleg, deshalb nennen wir es so.

Anmelden darf nicht jeder

Arbeiten an der Kundenanlage darf nur ein Installationsunternehmen ausführen, das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Das ist kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Zähler überhaupt gesetzt wird.

In der Praxis meldet der Betrieb an und du erteilst dafür eine Vollmacht. Bei uns übernimmt das ein Elektromeister aus dem Haus.

Der Ablauf, in der Reihenfolge

Der Betrieb meldet die Anlage vor Baubeginn über das Portal des Netzbetreibers (stadtwerke-herne.de) an. Dazu gehören die Daten zu Betreiber und Errichter, die Anlagendaten mit Typ, Standort und Leistung, die Vollmacht und das Messkonzept. Bei einer Hausanlage mit Eigenverbrauch ist das die Überschusseinspeisung.

Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit und erteilt die Zusage. Erst danach wird gebaut. Nach der Fertigstellung stellt der Betrieb den Inbetriebsetzungsantrag, der Zähler wird gesetzt, und die Anlage geht in Betrieb. Die Registrierung im Marktstammdatenregister folgt innerhalb eines Monats.

Die Fristen stehen im Gesetz, nicht im Ermessen

Diese Fristen gelten in allen zehn Städten gleich, weil sie aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Marktstammdatenregisterverordnung kommen und nicht aus den Anschlussbedingungen. Die meisten Hausanlagen liegen unter 30 Kilowatt, für sie ist die Rechtslage besonders deutlich.

WasFristQuelle
Antwort auf das Netzanschlussbegehrenunverzüglich, spätestens 8 Wochen§ 8 Abs. 5 EEG
Zustimmung bei Anlagen bis 30 kW auf einem bestehenden Gebäudegilt nach 1 Monat ohne Antwort als erteilt§ 8 Abs. 6 EEG
Anschluss selbstunverzüglich, ein Anspruch besteht§ 8 Abs. 1 EEG
Registrierung im Marktstammdatenregister1 Monat nach Inbetriebnahme§ 5 Abs. 5 MaStRV

Die Monatsfrist bei Anlagen bis 30 Kilowatt auf einem bestehenden Gebäude ist eine Zustimmungsfiktion: antwortet der Netzbetreiber nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Das ist kein Freibrief zum Bauen, aber es begrenzt das Warten.

Beim Zählerschrank gilt hier ein anderer Maßstab

Die verbreitete Tabelle zur Weiterverwendung von Zählerplätzen steht in Anhang G der TAB 2023. Dieses Regelwerk ist hier nicht die Grundlage: maßgeblich ist ergänzungen zur vde-ar-n 4100. Wir übertragen die Tabelle deshalb nicht auf diese Stadt, sondern klären den Zählerplatz vor Ort und im Zweifel mit dem Netzbetreiber.

Was diese Seite nicht ist

Eine Rechtsberatung. Die Angaben geben den Rechts- und Regelstand zum unten genannten Datum wieder, mit Quellen, damit du sie prüfen kannst. Technische Anschlussbedingungen kann jeder Netzbetreiber ändern, und über die Eignung eines konkreten Zählerplatzes entscheidet die Prüfung vor Ort durch eine Elektrofachkraft. Wenn du wissen willst, was bei dir gilt, ist ein Blick auf den Schrank schneller als jede allgemeine Auskunft.

Herangezogene Quellen: § 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 5 Marktstammdatenregisterverordnung, § 13 und § 22 Niederspannungsanschlussverordnung, § 49 Energiewirtschaftsgesetz, VDE-AR-N 4100 Abschnitt 4.4, BDEW-Bundesmusterwortlaut TAB 2023 samt Anhang G, Ergänzungen zur VDE-AR-N 4100 der Stadtwerke Herne AG (kein Datum im Dokument, Dateibezeichnung deutet auf 02.06.2023). Geprüft am . Wie wir geprüft haben, steht in der Übersicht über alle zehn Netzbetreiber.

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